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Re: Excellent paper on 'Copyfraud'


From: David Kastrup
Subject: Re: Excellent paper on 'Copyfraud'
Date: Sat, 09 Mar 2013 15:37:28 +0100
User-agent: Gnus/5.13 (Gnus v5.13) Emacs/24.3.50 (gnu/linux)

David Kastrup <address@hidden> writes:

> Also see
> <URL:http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna>

It's probably ironic that this "Apple Madonna" verdict is _totally_
relevant regarding Apple's conduct in the smartphone wars:

e) Die Klägerin hat ferner die Ansicht vertreten, daß sie durch die
Herstellung der dem Publikumsgeschmack entsprechenden Nachbildungen und
durch ihre Werbung überhaupt erst einen A b s a t z m a r k t für
derartige Reproduktionen, insbesondere der "Apfel-Madonna", g e s c h a
f f e n habe. Es sei daher sittenwidrig, so meint sie, wenn der Beklagte
die dadurch gebotene Absatzmöglichkeit für sich ausnutze, indem er unter
Verwendung ihrer Reproduktionen gleichfalls Nachbildungen der
"Apfel-Madonna" herstelle und gewerblich verwerte. Auch dieses
Vorbringen der Klägerin vermag den Klageanspruch nicht zu begründen. Die
Tatsache, daß die Klägerin durch ihre Tätigkeit und Werbung erst die
Aufmerksamkeit der in Betracht kommenden Abnehmerkreise geweckt und
damit eine gewerblich nutzbare Absatzmöglichkeit eröffnet haben mag,
begründet keinen Rechtsanspruch darauf, daß andere Wettbewerber sich von
diesem Tätigkeitsgebiet fernhalten. Denn es ist wettbewerbsrechtlich
nicht zu beanstanden, wenn ein Mitbewerber die Nachfrage ausnützt, die
durch die erfolgreiche Tätigkeit eines Konkurrenten ausgelöst worden ist
(BGH GRUR 1962, 144, 149 - Buntstreifensatin; RGZ 135, 385, 394 -
Künstliche Kranzblumen).

In short: "it is not objectionable if other offerings ride on the
popularity of a kind of product made popular by the successful activity
of a competitor".

-- 
David Kastrup




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