gnu-misc-discuss
[Top][All Lists]
Advanced

[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Recommendation for a CL data structures library


From: Alexander Terekhov
Subject: Re: Recommendation for a CL data structures library
Date: Tue, 04 May 2010 16:11:41 -0000

David Kastrup wrote:

[... "the GPL is not a contract" baloney ...]

> Really, you should stop quoting stuff ... 

How about the following quote, dak?

http://www.ifross.org/artikel/russische-foederation-wirtschaftsministerium-wirksamkeit-gpl

"Grundlage hierfür sieht es vor allem in Art. 1286 Pkt. 3 ZGB, wonach
durch die Aufnahme von Nutzungshandlungen ein Vertragsschluss bewirkt
werden kann.
 
Damit ist das Wirtschaftsministerium eine weitere föderale Institution
(vgl. Nachricht der Woche vom 26.1.2009), die sich grundsätzlich für
eine Geltung von Open-Source-Softwarelizenzen in der russischen
Rechtsordnung ausgesprochen hat. Dies ist auch deshalb bemerkenswert, da
zwar eine gerichtliche Entscheidung hierzu wohl nicht in Sicht ist,
jedoch damit ein gesteigertes Interesse an der rechtskonformen bzw.
rechtssicheren Nutzung von Open-Source-Software zu verzeichnen ist.

Hintergrund:

Ausgehend von den vertragsrechtlichen Bestimmungen des russischen
Zivilgesetzbuches unterliegen Lizenzverträge der Schriftform, jedoch
sieht das Gesetz Ausnahmen für Software- und Datenbanklizenzen vor. So
können gemäß Art. 1286 Pkt. 3 ZGB im Wege eines sog. Beitrittsvertrages
(vergleichbar vorformulierten Verträgen i.S.v. AGB) Nutzungsrechte
eingeräumt werden, dessen Bedingungen auf dem erworbenen Exemplar
solcher Programme oder Datenbanken oder auf der Verpackung eines
Exemplars dargelegt sind. Der Beginn der Nutzung solcher Programme oder
Datenbanken durch den Nutzer entsprechend der Lizenzbedingungen,
bedeutet eine Zustimmung zum Abschluss des Lizenzvertrages. Der Sache
nach handelt es sich – vergleichbar § 151 BGB – um einen
Vertragsschluss, der sich durch die Ausführung des Lizenzvertrags
manifestiert.
 
Allerdings bleiben eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen
unbeantwortet, die sich aus den Besonderheiten des russischen Rechts
ergeben. Fraglich ist beispielsweise, inwieweit nach der Diktion des
Gesetzes, die entsprechenden Lizenzbestimmungen wahrnehmbar sein müssen,
ob es also ausreicht, wenn  die entsprechenden Lizenzbestimmungen – wie
üblich – in einer Textdatei der Software beigefügt sind. Die
gesetzlichen Regelungen legen nämlich nahe, dass die entsprechenden
Bedingungen von außen sichtbar sein müssen.
 
Ungeklärt ist ebenfalls die Frage, inwieweit diese Erleichterungen auch
in Bezug auf grenzüberschreitende Lizenzvereinbarungen gelten.
Grundsätzlich unterliegt der Abschluss von Lizenzverträgen im
grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Verkehr (wozu auch der Austausch
von Rechten an Geistigem Eigentum zählt) zwingend der einfachen
Schriftform (Art. 162 Pkt. 3 ZGB).
 
Weiterhin ist die vor einiger Zeit vom russischen Finanzministerium
aufgeworfene Einordnung einer Open-Source-Lizenz als Schenkung und die
sich daraus ergebende Frage zur Geltung nicht thematisiert worden (vgl.
dazu: Nachricht der Woche vom 26.1.2009).
 
Und schließlich ist zu berücksichtigen, dass die erleichterten
Vertragsschlussregeln des Art. 1286 Pkt. 3 ZGB lediglich für Software
und Datenbanken gelten. Damit dürften Lizenzen für Open Content
(Creative Commons, FDL etc.) keine Geltung entfalten, soweit kein
schriftlicher Vertragsschluss vorliegt.  "

regards,
alexander.

P.S. "Every computer program in the world, BusyBox included, exceeds the
originality standards required by copyright law."

Hyman Rosen <hyrosen@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate'

P.P.S. "Of course correlation implies causation! Without this 
fundamental principle, no science would ever make any progress."

Hyman Rosen <hyrosen@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate'

--
http://gng.z505.com/index.htm 
(GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can 
be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards 
too, whereas GNU cannot.)


reply via email to

[Prev in Thread] Current Thread [Next in Thread]