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Re: Stallman calls for an end to file sharing war


From: Alexander Terekhov
Subject: Re: Stallman calls for an end to file sharing war
Date: Wed, 08 Dec 2010 16:02:15 -0000

Hadron wrote:
> 
> Barry Margolin <barmar@alum.mit.edu> writes:
> 
> > In article <4C9CA1A9.8B995B66@web.de>,
> >  Alexander Terekhov <terekhov@web.de> wrote:
> >
> >> Uh comic rms.
> >
> > But at least he's consistent.  I haven't read the GNU Manifesto in a
> > while, but I'm pretty sure he suggested a similar system to compensate
> > programmers in a world where all software is free.
> >
> > BTW, we already have a program where the government pays artists: the
> > National Endowment for the Arts.  Does anyone really want to see that
> > become the sole way that artists get paid?
> 
> Yup. In Ireland IMRO, Germany GEMA etc etc.
> 
> And how does he propose to judge who gets what? Everyone gets the same
> or what?

In Germany the members of GEMA get the rates below. In short, GEMA is a
copyright licensing agency and it gets additional income from levies on
empty media, computers, etc. It's not a replacement of copyrights.

http://www.gema.de/index.php?eID=download_file&file=382

"Abrechnungsbeispiele

- Live-Aufführung eines Popsongs aus der U-Musik (Abrechnungssparte U)

Der Abrechnungsbetrag für eine Live-Aufführung im Jahr pendelte
in den vergangenen Jahren zwischen 3,68 € und 4,22 €. Bei einem
Durchschnittsbetrag von 3,95 € würden der Komponist 1,65 €, der
Textdichter 0,99 € und der Verlag 1,31 € erhalten.

- Wiedergabe eines auf Tonträger erschienenen Popstücks aus der 
U-Musik (Abrechnungssparte M)

Hier schwankte der Abrechnungsbetrag zuletzt zwischen 4,32 €
und 4,86 €. Sind 4,60 € vorgesehen, entfallen auf den Komponisten
1,92 €, auf den Textdichter 1,15 € und auf den Verlag 1,53 €.

- Aufführung eines Stücks aus der E-Musik (Abrechnungssparte E)
Der Verdienst kann hierfür zwischen 3,82 € und 764 € liegen, je
nachdem, ob es sich um ein Instrumentalwerk für zwei Stimmen
mit einer Dauer von zwei Minuten oder um ein großes Orchesterwerk
mit einer Länge von über einer Stunde handelt. Für ein 15-minütiges
Streichquartett etwa würde der Komponist rund 51 € und der Verlag
25 € bekommen.

- Im Fernsehen gesendetes Werk aus der U-Musik

Ein dreiminütiges Musikstück würde für eine ARD-Fernsehausstrahlung
rund 457 € an Tantiemen einbringen. Für eine Sendung
in einem der Dritten Programme kann sich der Betrag auf bis zu ein
Zehntel reduzieren.

- Im Hörfunk ausgestrahltes Stück aus der U-Musik

Wird ein ebenfalls dreiminütiges Musikstück in einem der 
ARDHörfunksender ausgestrahlt, fallen rund 15 € an Tantiemen an.
Davon erhält der Komponist 6,25 €, der Textdichter 3,75 € und der
Verlag 5 €. Bei einer Ausstrahlung in einem privaten Rundfunksender
ist die Höhe der Ausschüttung abhängig von dem Ertrag, den die
GEMA von dem betreffenden Sender bezieht.

- Nutzung eines Werkes auf einer CD (Abrechnungssparte PHO VR)

Beispiel einer CD-Produktion gemäß den Vergütungsbedingungen
für IFPI-Verbandsmitglieder für 10.000 verkaufte Stück: Die GEMA
würde beispielsweise für eine CD, die für 8 € vom Hersteller an den
Händler abgegeben wird, den derzeit bei industriellen Herstellern
vertraglich geregelten Lizenzsatz von 9,009 % vom HAP
(= Händlerabgabepreis) kassieren, also 0,72 € pro CD. Dieser Betrag
wird mit der verkauften Stückzahl multipliziert und dann
spieldaueranteilig auf die verwendeten Werke aufgeteilt: 0,72 €
pro CD x 10.000 Stück = 7.200 €.

Angenommen, die CD enthält 18 Werke und – weiterhin der
Einfachheit halber angenommen – bei allen Werken wäre die
Spieldauer gleich lang, würde ein Lizenzbetrag pro Werk von
400 € (18 Werke: 7.200 €) entfallen. Dieser Lizenzbetrag pro Werk
wird entsprechend der vorhandenen Dokumentation des Werkes,
die die Berechtigten am Werk (Urheber, Verlage) der GEMA bereits
mit den hierfür vorgesehenen Werkeanmeldebögen mitgeteilt
haben, aufgeteilt. Die Aufteilung lautet beispielsweise: Komponist
30 %: 120 €,Textdichter A 15 %: 60 €, Textdichter B 15 %: 60 €,
Verlag 40 %: 160 €."

regards,
alexander.

-- 
http://gng.z505.com/index.htm 
(GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can 
be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards 
too, whereas GNU cannot.)


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