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[taler-exchange] branch master updated: add comments between [KOMMENTAR


From: gnunet
Subject: [taler-exchange] branch master updated: add comments between [KOMMENTAR SK]
Date: Mon, 15 Apr 2024 13:42:14 +0200

This is an automated email from the git hooks/post-receive script.

skuegel pushed a commit to branch master
in repository exchange.

The following commit(s) were added to refs/heads/master by this push:
     new 1602dd953 add comments between [KOMMENTAR SK]
1602dd953 is described below

commit 1602dd953953011ab95ecdc3b21998b8ecaf5d3c
Author: Stefan Kügel <skuegel@web.de>
AuthorDate: Mon Apr 15 13:42:05 2024 +0200

    add comments between [KOMMENTAR SK]
---
 contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 262 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++-
 1 file changed, 259 insertions(+), 3 deletions(-)

diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 1b81c94b9..b4c0f8325 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -16,6 +16,51 @@ TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten 
Dienstleistungen.
 Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER 
App das
 Einverständnis erklärt hat.
 
+[KOMMENTAR SK]
+1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu 
verwenden, dann 
+würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr 
vereinnahmen. 
+Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine 
Verwechslungsgefahr, 
+Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG
+2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" 
lieber 
+"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.
+3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als 
"Bezahlungssystem". 
+Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach 
ISO 220022.
+4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, 
weil das 
+sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, 
sondern ein 
+Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, 
genauer 
+gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre 
+mein Vorschlag **eCHF**.
+5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
+- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit 
Sitz in 
+Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten 
Selbstregulierungsorganisation 
+gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von 
Finanzdienstleistungen).
+- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als 
Mitglied 
+einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer 
+Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige 
Bankeneigenschaft 
+(Nichtbank).
+- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte 
Software, die 
+digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und 
zur 
+Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
+- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. 
potenziell 
+Zahlende.
+- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige 
Empfänger von 
+Überweisungen des Zahlungsdiensts.
+- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier 
angebotenen 
+Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches 
Wallet, die als 
+Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht 
der 
+Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die 
entgegengenommen 
+Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den 
Nutzern bzw. 
+zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen.
+- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des 
Zahlungsdiensts an 
+Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an 
Finanzinstituten in 
+der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den 
Zahlungsdienst empfangen 
+zu können.
+- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG 
und den 
+Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten 
für über 12 
+Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die 
Geschäftsbeziehung als 
+beendet.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -45,6 +90,14 @@ Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die 
physische Form des Ne
 naher Zukunft abzuschaffen.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), 
weil die 
+Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. 
P2P-Zahlungen 
+liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf 
das Wallet 
+eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). 
+- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte 
diskutieren.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.3. Technische Voraussetzungen
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -58,6 +111,14 @@ Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen 
Nutzer ein Taler-Walle
 Browser auf dem PC installieren.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. 
+- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, 
den wir 
+streichen sollten. 
+- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die 
+Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.4. Registrierung und Identifizierung
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -93,7 +154,31 @@ oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in 
der Komplementärwä
 "eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte 
auf dem 
 Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
 [NETZBON-NEU]
-                      
+
+[KOMMENTAR SK]
+Statt des ersten Absatzes von 1.4.:
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 
15.000 
+CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu 
registrieren und die 
+dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations 
AG behält
+sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere 
Informationen zu
+verlangen. 
+
+Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse 
und 
+Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur 
+Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit 
Taler 
+Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich 
zu 
+registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
+
+Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler 
Operations AG 
+oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten 
erfasst, von 
+denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das 
Abheben in 
+Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der 
Zahlungsdienst 
+versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 
CHF pro Jahr 
+für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für 
Nutzer mit
+Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro 
Kalenderjahr für
+das Senden und das Empfangen von e-Geld.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.5. Geheimhaltung
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -111,6 +196,11 @@ Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und 
auch nicht erfasst. Es
 keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten**
+- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.6. Support
 ~~~~~~~~~~~~
 
@@ -119,6 +209,12 @@ TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung 
dieses Supports kö
 TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf 
relevante Daten
 gegeben werden kann.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff 
auf relevante 
+Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch 
nur bei Händlern 
+in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -158,6 +254,18 @@ ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder 
Datenträger bedeutet ein
 Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... 
+- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
+- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)
+- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
+* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf 
installierten Taler-Wallet 
+innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst 
über das Internet 
+verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern 
des Guthabens 
+erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen 
Bargelds, das ein 
+Jahr beträgt.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.8. Nutzung; Missbräuche
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -180,6 +288,16 @@ Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei 
Verletzung von Regeln oder Mi
 gewisse Konten zu löschen.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
+- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen 
Angaben der 
+**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.
+
+- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht 
interagieren.
+- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von 
Regeln oder 
+Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu 
löschen.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.9. Haftung
 ~~~~~~~~~~~~
 
@@ -206,6 +324,22 @@ TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder 
gesetzlichen Vorgaben, auf
 fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der 
Ausführung von
 Anweisungen entstehen.
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
+Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für 
jedes Verschulden 
+ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer 
Verpflichtungen hinzuzieht. 
+Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige 
Vereinbarungen 
+etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.
+
+Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum 
Beispiel durch 
+Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und 
Vorsichtsmassnahmen - 
+zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen 
des 
+Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden 
zu tragen 
+haben.
+
+- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.10. Kommunikation
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -214,6 +348,16 @@ Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen 
und Kunden erfolgt gru
 TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend 
vertraulich oder
 sicher.
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt 
grundsätzlich
+über die TALER AG.
+- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten 
(Händler, Betriebe, 
+Verkäufer) kontaktieren.
+- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern 
notwendig werden 
+sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos 
der Nutzer) 
+oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.11. Änderung AGB
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -221,6 +365,18 @@ Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen 
werden auf geeignete We
 gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, 
so kann die
 Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Vorschlag statt des obigen Absatzes:
+Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen 
+(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App 
benachrichtigt. 
+Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als 
Zustimmung zu den 
+geänderten Bedingungen.
+
+Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und 
Datenschutzbestimmungen 
+an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, 
nach der sie 
+die Taler-App weiterverwenden können.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -256,6 +412,13 @@ ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und 
Umfang dieses Rechts er
 aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER 
AG oder den
 berechtigten Dritten.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, 
nicht 
+ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner 
(Händler, 
+Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- 
oder 
+P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.14 Datenschutz
 ~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -300,6 +463,12 @@ Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG 
erreichen Sie per Post an Ta
 Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten 
Kontaktmöglichkeiten.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte
+- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so 
bleiben und sollten 
+auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.15. Dauer und Kündigung
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -312,6 +481,20 @@ an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der 
Kundin bzw. des Kunden.
 Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als 
durch die Kundin
 bzw. den Kunden gekündigt.
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, 
Verkäufer 
+und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die 
begünstigten 
+IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer 
abgeschlossen.
+- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die 
Bankkonten 
+zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den 
Zahlungsdienst 
+erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
+- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten 
jederzeit - 
+insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
+- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt 
+bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
+- Satz 5: Streichen
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.16. Übertragung
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -319,6 +502,12 @@ Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin 
bzw. dem Kunden
 (inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information 
auf eine andere
 Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Änderungsvorschlag:
+Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung 
jederzeit an 
+eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
+[KOMMENTAR SK]
+
 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -337,6 +526,12 @@ Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden 
kann, unterliegt die
 Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit 
von Biel.
 [NETZBON-NEU]
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern
+- Satz 2: Zürich --> Biel
+- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden
+[KOMMENTAR SK]
+
 2. Zahlungsfunktionen
 ---------------------
 
@@ -350,6 +545,13 @@ das Senden und das Empfangen von Geld
 Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen 
bzw.
 zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie 
Sicherheitsgründen.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Änderungsvorschlag für Satz 3:
+Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die 
Limite jederzeit 
+zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, 
welche die 
+Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
+[KOMMENTAR SK]
+
 2.2. Aufbuchen
 ~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -393,13 +595,28 @@ In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden 
keine Transaktionskosten v
 erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine 
Transaktionsgebühren an. 
 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit 
zukünftiger 
 Änderungen der Gebührenordnung.
-[NETZBON-KOMMENTAR]   
-                        
+[NETZBON-KOMMENTAR]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins)
+- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
+- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
+- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
+- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und 
Verringern des 
+Guthabens im Wallet
+- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); 
Kundin bzw. 
+der Kunde --> Nutzer
+[KOMMENTAR SK]
+
 2.3. Abbuchen
 ~~~~~~~~~~~~~
 
 Das Entladen muss "_____________________________________________".
 
+[KOMMENTAR SK]
+Was soll in den Platzhalter kommen?
+[KOMMENTAR SK]
+
 2.4. Zahlen mit TALER
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -410,6 +627,13 @@ und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten 
bezahlen.
 Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet 
abgebucht. Es muss
 mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder 
Webbrowser 
+installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei 
natürlichen und 
+juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer 
Bankkonto zum 
+Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige 
Begünstigte).
+[KOMMENTAR SK]
+
 2.5. Belastung der Bezahlungen
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -417,6 +641,16 @@ Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten 
P2M- und P2P-Zahlunge
 dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese 
Zahlungen ohne
 ihre Zustimmung erfolgt sind.
 
+[KOMMENTAR SK]
+Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales 
Bargeld, dessen 
+Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens 
erscheint in 
+Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins 
Wallet blind 
+signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des 
eingelösten 
+Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht 
noch ein 
+weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert 
des Guthabens 
+zur Zahlung verwendet.
+[KOMMENTAR SK]
+
 2.6. Preise und Drittvergütungen
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
@@ -447,3 +681,25 @@ anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die 
Erstattung sämtlich
 Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in 
Zukunft erhalten
 könnte.**
 
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
+- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden 
automatisch zu 
+einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in 
Schweizer 
+Franken umgerechnet.
+- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf 
Nutzeranweisung oder bei 
+erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen 
Fremdwährung wie 
+die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für 
Rücküberweisungen und 
+Fremdwährungstransaktionen.
+- Satz 7 streichen
+- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
+- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die 
aktualisierten AGB in 
+der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten 
(Händler, 
+Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
+- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei 
TWINT z.B. 
+“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die 
"Später 
+zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem 
abträglich und 
+dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.
+
+Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text 
muss ggf. 
+stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch 
mit TWINT-AGB.
+[KOMMENTAR SK]

-- 
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